Fördermittel für Freizeiten vor Ort

Die Sportjugend Niedersachsen bietet Sportjugenden von Sportbünden und Jugendorganisationen von Landesfachverbänden Fördermöglichkeit für sportliche Ferienangebote ohne Übernachtung für Kinder und Jugendliche. Das sind Maßnahmen, die eintägig oder mehrtägig stattfinden, in denen aber ähnliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie es in einer Ferienfreizeit der Fall wäre. Weiterhin erhalten Sie durch zusätzliche Mittel die Möglichkeit, die Angebote entsprechend notwendiger Hygienevorschriften gestalten zu können.

Fördervoraussetzungen:

Ferienfreizeiten 1-5 Tage ohne Übernachtung/10 € pro Person/pro Tag, mindestens 5 LE (4 bis 10 Personen, inkl. Betreuung: pädagogische Fachkraft, Inhaber/in gültige JULEICA), max. 3 Anträge pro Antragsteller/in max. Fördersumme 750 € (bei 5 Tagen)

Anschreiben Sonderprogramm
Antrag
Hygienekonzept

Ergänzende Informationen und Kontakt


Imagekampagne für den Vereinssport

Sportvereine leisten nicht nur in dieser Zeit einen unschätzbaren Wert für die Gesellschaft. Mit vielen kreativen Ideen versuchen die ehrenamtlich Tätigen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, ihren Mitgliedern wieder Bewegung und Spaß anzubieten.
Die SportRegion OstNiedersachsen möchte ihre Sportvereine bei diesem Engagement unterstützen und den Menschen in der Region medial zeigen, was den Sport im Verein ausmacht.

So möchten wir den Vereinssport sichtbar bleiben lassen und Mitglieder motivieren, ihrem Verein treu zu bleiben. Gemeinsam sagen wir den Mitgliedern Danke, dass Sie zusammen mit ihrem Verein durchhalten, diese Phase gut zu überstehen.

Unterstützt euren Sportverein: ladet eines der Sharepics von unserer Homepage herunter, fügt euer Vereinslogo ein und teilt das Bild mit dem Hashtag #mitSicherheitmeinSportverein auf euren Kanälen. Über der Bildergalerie ist kurz beschrieben, wie die Bilder heruntergeladen werden können.

Zu der Bildergalerie, unter “Imagekampagne #mitSicherheitmeinSportverein”, geht es hier!

 

In diesem Zusammenhang bedanken wir uns beim SSB Hannover und dem LSB Niedersachsen für die Initiierung und Unterstützung!


Ausfall des Online-Meetings für Sportvereine

Aus Krankheits-und Urlaubsgründen muss das Online Meeting für Sportvereine in der SportRegion OstNiedersachsen am 16.6. leider entfallen.

Am 23.6. stehen wir wieder in gewohnter Form für alle Interessenten zur Verfügung. Am 22.6. sind weitere Lockerungen, auch für den Sport zu erwarten.


Verschiebung Kreissporttag 2020

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

turnusgemäß findet unser Kreissporttag alle zwei Jahre jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Der nächste Termin für den Kreisspottag wäre demnach in der zweiten Jahreshälfte 2020 gewesen.

Aufgrund der aktuellen von uns nicht beeinflussbaren Entwicklung der Corona-Pandemie sagen wir hiermit unseren für Oktober 2020 geplanten ordentlichen Kreissporttag ab. Einen neuen Termin werden wir zu gegebener Zeit mitteilen.

Wir wissen heute noch nicht, wie die behördlichen Entscheidungen hinsichtlich der Corona-Pandemie im Oktober aussehen werden. Als Vorstand sind wir jedoch verpflichtet, aufgrund der aktuellen Risikolage abzuwägen und Entscheidungen zu treffen.

Zwei Hauptgründe haben uns bewogen, den Kreissporttag für 2020 abzusagen:

  1. Die zu erwartende Anzahl der teilnehmenden Personen
  2. Das Vorliegen möglicher Risikofaktoren bei den Teilnehmern (z.B. Alter und Vorerkrankungen)

Wir haben deshalb am 4.6.2020 im Rahmen unserer (virtuellen) Vorstandssitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Ein Tagesordnungspunkt unseres Kreissporttages ist die Wahl des Vorstandes, der jeweils für zwei Jahre gewählt wird.
Nach neuen gesetzlichen Regelungen bleibt ein Vorstandsmitglied auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Damit ist die Handlungsfähigkeit des KreisSportBundes Gifhorn auch weiterhin gewährleistet.

Wir wünschen Ihnen trotz der vielen Einschränkungen einen schönen Sommer.

Bleiben Sie alle gesund.

 

KreisSportBund Gifhorn e.V.

Hans-Herbert Böhme

Vorsitzender


Online-Sprechstunde mit Annegret Buchholz

Vorstandshaftung und –absicherung!

Donnerstag, 28. Mai, 18.00 – 19.00 Uhr

Dienstag, 9. Juni, 18.00 – 19.00 Uhr

Fehler in der Vorstandsarbeit können passieren. Dennoch sollten Vorstandsmitglieder, die sich ehrenamtlich in ihrem Verein engagieren, nicht bei Fehlern mit dem privaten Vermögen einstehen müssen. Auch dann nicht, wenn durch Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

Zu Beginn eines jeden Online-Meetings gibt die Juristin einen kurzen inhaltlichen Input zur Thematik. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Anmeldungen an: roth@ksb-helmstedt.de

  • Name, Funktion, Verein
  • Teilnahmetermin
  • Fragen?

 


Kurzfilm als Hilfestellung für Vereine und Sportler*innen

Das Niedersächsiche Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichte erneut einen Kurzfilm zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes.

Welche Auflagen für den Sportbetrieb in Fitnessstudios, Sporthallen und Freibädern gelten, seht ihr hier!

Stand: 25. Mai 2020


Förderprogramm: Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der LSB Sportvereine, die integrative Sportangebote sowie Angebote zur Gesundheits- und Bewegungsförderung im Freien anbieten wollen. Außerdem wird die Anschaffung von Materialien (auch rückwirkend ab 6.5.) zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen gefördert.

Alle Infos und das Förderprogramm gibt es hier!


Checklisten, Tipps und Hinweise

Zur Wiederaufnahme des Outdoor-Sportbetriebes gibt der LandesSportBund Niedersachsen folgende Checklisten, Tipps und Hinweise. Außerdem informiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport über Regeln für

Wegweiser für Sportvereine

Der LSB veröffentlichte einen Wegweiser mit Empfehlungen für kontaktloses Sporttreiben im Freien auf privaten und öffentlichen Sportanlagen. In Form einer Checkliste wird auf folgende Aspekte eingegangen: Allgemeine Hygienemaßnahmen, Nutzung der Sportstätte, sowie Trainings- und Kursbetrieb
Zu beachten sind die abschließenden Hinweise!

Wegweiser für Sportvereine – Stand 13. Mai 2020

Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen

Was muss vor, während und nach der Sporteinheit beachtet werden? Was ist bgzl. der allgemeinen Rahmenbedingungen im Sportbetrieb zu beachten?
Empfehlungen zu diesen Fragen gibt der Leitfaden für Trainer*innen und ÜL des LSB.
Zu beachten sind die abschließenden Hinweise!

Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen

Fragen und Antworten zur Niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai zum Thema Sport

Ergänzend zu der Verordung vom 08. Mai 2020 werden in diesem FAQ zahlreiche Fragen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die kontaktlose sportliche Betätigung im Freien beantwortet werden.

 FAQ der Niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai zum Thema Sport

Regeln für Sportvereine

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat einen Film veröffentlicht, in dem Regeln für Sportvereine ganz plastisch dargestellt werden.
Hier klicken um zum Video zu gelangen.

 


Öffnung von Sportanlagen

Der Landkreis Gifhorn gibt weiterführende Informationen zur Öffnung der Sportanlagen im Landkreis aus.

[Stand: 07.05.2020]

 

Öffnung aller öffentlichen und privaten ungedeckten Sportstätten und Freisportanlagen

Betrieb und Nutzung öffentlicher und privater Sportstätten für Spitzen- und Leistungssportler/innen

 

Zusätzliche Hinweise der Stadt Gifhorn:

Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Stadtgebiet Gifhorn sind ab Donnerstag, den 14.05.2020, unter Einhaltung der vom Landkreis Gifhorn bekanntgegeben Allgemeinverfügung (s.o.) die geplanten Lockerungen für sportartspezifische Übergangsregeln unbedingt einzuhalten.

Des Weiteren haben die Sportgruppen eigenständig für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Angabe der Teilnehmer, des Tages sowie der Trainingszeit vor Ort zu führen, um ggf. bei Corona-Infektionsverdacht die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Diese Teilnehmerlisten sind vereinsintern aufzubewahren. Bitte beachten Sie hierbei auch die jeweils aktuellen Empfehlungen Ihrer Fachverbände.

Bspw. können folgende Sportarten unter Einhaltung der Hygiene – und Abstandsbestimmungen stattfinden: Fußball, Leichtathletik, Tennis- und Golfsport. Vor der Aufnahme des Trainingsbetriebs benötigt die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn eine schriftliche Rückmeldung (E-Mail), wann welche Trainingsgruppe trainieren möchte (ausgenommen bei Tennis- und Golfsport), um ggf. bei Corona-Infektionsverdacht die Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Für viele anderen Sportarten, die regulär ausschließlich in den Sporthallen ausgeführt werden, können bei Einhaltung der Hygiene – und Abstandsbestimmungen, ebenfalls der Sportbetrieb im Freien aufgenommen werden. Auch hier benötigt die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn vor Aufnahme des Trainingsbetrieb eine schriftliche Rückmeldung (E-Mail).

Sollten Sie für die Wiederaufnahme ihrer Sportart Sportgeräte aus den Geräteräumen benötigen, sind diese bitte mit vorheriger Absprache des Hallen- und Platzwartes binnen einer Woche abzuholen oder mit dem Hallen- und Platzwart individuelle Lösungen zu besprechen.

Im Zuge dessen, dass Sporthallen noch gesperrt sind, können sich die aktuellen Belegungspläne für die Außensportanlagen in den kommenden Wochen immer wieder mal ändern. Bitte haben Sie dafür Verständnis und zeigen Sie Toleranz gegenüber den anderen Sportgruppen.

Gesperrte Bereiche in und auf den Sportanlagen dürfen von den Sportlern nicht betreten werden.

Ebenso bleiben alle Umkleide – und Duschräume, Vereinsheime wie auch Schützenheime bis auf Weiteres geschlossen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn wenden.