Vorstandshaftung und –absicherung!
Donnerstag, 28. Mai, 18.00 – 19.00 Uhr
Dienstag, 9. Juni, 18.00 – 19.00 Uhr
Fehler in der Vorstandsarbeit können passieren. Dennoch sollten Vorstandsmitglieder, die sich ehrenamtlich in ihrem Verein engagieren, nicht bei Fehlern mit dem privaten Vermögen einstehen müssen. Auch dann nicht, wenn durch Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.
Zu Beginn eines jeden Online-Meetings gibt die Juristin einen kurzen inhaltlichen Input zur Thematik. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Anmeldungen an: roth@ksb-helmstedt.de
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