Impulsreferat “Teilhabe am Sport (Assistenzleistung)” – Katharina Sauerland
Die Fachreferentin der Offenen Behindertenhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, referierte über die Studie „Daspo- durch mehr Assistenz zum Sport“. Eine Erkenntnis aus diesem Vortrag: Menschen mit Behinderungen haben einen rechtlichen Anspruch auf Assistenzleistungen, wenn die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind.
Eine Möglichkeit zur Teilhabe am Vereinssport für Menschen mit Behinderung bietet eine persönliche Begleitung, die entweder über die Assistenzleistung finanziert wird (verankert im Bundesteilhabgesetz) oder über die Entlastungsleistung im Rahmen der Pflege. Im Rahmen der Pflege gilt der Anspruch seit dem 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I, II, III, IV oder V. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro.
Bei der Studie „Daspo – durch Assistenz zu mehr Sport“ sollte herausgefunden werden, welche Assistenzmodelle sich prinzipiell für den Bereich Freizeit und Sport nutzen lassen, in welchem Ausmaß Assistenz bereits genutzt wird und wie praxistaugliche, effiziente und nachhaltige Assistenzmodelle zukünftig aussehen könnten. Bei der Frage, wo die größtmögliche Assistenz aus unterschiedlichen Sichten benötigt wird, kam raus, dass das Aufsuchen und Verlassen die meiste Assistenz bedarf. Das Orientieren vor Ort, das Umziehen und das Zurechtfinden in der Gruppe sind ebenfalls Aspekte bei denen Assistenzbedarf notwendig ist. Außerdem ging aus der Studie hervor, dass eine Optimierung im Bereich Beratungsbedarf, Finanzierung und Informationspolitik erforderlich ist.
Das Projekt-Team entwickelt daraus folgende Lösungsvorschläge:
- „Sensibilisierung behinderter Menschen für die Themen Bewegung und Sport; Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen; Freiräume in organisatorischen Abläufen schaffen“
- „Anspruch auf Assistenz deutlicher machen“
- „Bei uns gibt es keinen, der uns über die Möglichkeiten und die dafür notwendige Antragstellung informiert“
- „Flexibilisierung der Assistenz; Anpassung an die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen“
Außerdem wurden daraus Erkenntnisse für die Praxis gezogen. Die Offenheit in den Vereinen muss da sein, sonst hilft auch Beratung nicht. Dabei kann es hilfreich sein, Begegnungen zu schaffen (z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Sportanlagen).
Zusätzlich muss ein Informationsaustausch im Rahmen inklusiver Kooperationsprojekten stattfinden. Dabei ist eben gar nicht so entscheidend, dass die Vereine die Beratung übernehmen, sondern wichtig ist, dass die Vereine an die entsprechenden Beratungsstellen verweisen können (KSB und auch EUTB) – die Schnittstellen für die Landesverbände sollen die Kreis- und Stadtsportbünde sein.
Grundsätzlich müssen Beratungsangebote ausgebaut werden und die einzelnen Stellen müssen sich vernetzen. Zudem müssen Assistenzkräfte geschult werden und die Beantragung einer „persönlichen Assistenz“ muss vereinfacht werden.
Als Fazit kann mitgenommen werden, dass es schon einige Möglichkeiten gibt, nur sind diese Vielen nicht bekannt. Zudem ist die Informationspolitik mangelhaft, da der Beratungsbedarf zum Thema Sport und Assistenz sehr gefragt ist.
Vortragspräsentation