Sportjugend – Freizeiten

Zuschüsse für Freizeiten

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Jugendgruppen aus Mitgliedsvereinen des KreisSportBundes Gifhorn e.V. können Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen bekommen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Sportjugend Gifhorn im KSB Gifhorn. Dort erhalten Sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.

Eine Förderung ist formlos beim KreisSportBund Gifhorn e.V. zu beantragen. Eine kurze Beschreibung der geplanten Jugendfreizeit- oder Jugenderholungsmaßnahme ist dem Antrag beizufügen.

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme einzureichen.

Die Abrechnungsunterlagen sind dem KreisSportBund Gifhorn e.V. vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen nach Ende der Maßnahme vorzulegen.

Die Richtlinie der Sportjugend Niedersachsen für die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen finden Sie in der Rubrik Downloads.

Ansprechpartnerin

Sportjugend KSB Gifhorn
Christiana Dargel
05371 93774-10
c.dargel@ksb-gifhorn.de