Öffnung von Sportanlagen

Der Landkreis Gifhorn gibt weiterführende Informationen zur Öffnung der Sportanlagen im Landkreis aus.

[Stand: 07.05.2020]

 

Öffnung aller öffentlichen und privaten ungedeckten Sportstätten und Freisportanlagen

Betrieb und Nutzung öffentlicher und privater Sportstätten für Spitzen- und Leistungssportler/innen

 

Zusätzliche Hinweise der Stadt Gifhorn:

Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Stadtgebiet Gifhorn sind ab Donnerstag, den 14.05.2020, unter Einhaltung der vom Landkreis Gifhorn bekanntgegeben Allgemeinverfügung (s.o.) die geplanten Lockerungen für sportartspezifische Übergangsregeln unbedingt einzuhalten.

Des Weiteren haben die Sportgruppen eigenständig für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Angabe der Teilnehmer, des Tages sowie der Trainingszeit vor Ort zu führen, um ggf. bei Corona-Infektionsverdacht die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Diese Teilnehmerlisten sind vereinsintern aufzubewahren. Bitte beachten Sie hierbei auch die jeweils aktuellen Empfehlungen Ihrer Fachverbände.

Bspw. können folgende Sportarten unter Einhaltung der Hygiene – und Abstandsbestimmungen stattfinden: Fußball, Leichtathletik, Tennis- und Golfsport. Vor der Aufnahme des Trainingsbetriebs benötigt die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn eine schriftliche Rückmeldung (E-Mail), wann welche Trainingsgruppe trainieren möchte (ausgenommen bei Tennis- und Golfsport), um ggf. bei Corona-Infektionsverdacht die Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Für viele anderen Sportarten, die regulär ausschließlich in den Sporthallen ausgeführt werden, können bei Einhaltung der Hygiene – und Abstandsbestimmungen, ebenfalls der Sportbetrieb im Freien aufgenommen werden. Auch hier benötigt die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn vor Aufnahme des Trainingsbetrieb eine schriftliche Rückmeldung (E-Mail).

Sollten Sie für die Wiederaufnahme ihrer Sportart Sportgeräte aus den Geräteräumen benötigen, sind diese bitte mit vorheriger Absprache des Hallen- und Platzwartes binnen einer Woche abzuholen oder mit dem Hallen- und Platzwart individuelle Lösungen zu besprechen.

Im Zuge dessen, dass Sporthallen noch gesperrt sind, können sich die aktuellen Belegungspläne für die Außensportanlagen in den kommenden Wochen immer wieder mal ändern. Bitte haben Sie dafür Verständnis und zeigen Sie Toleranz gegenüber den anderen Sportgruppen.

Gesperrte Bereiche in und auf den Sportanlagen dürfen von den Sportlern nicht betreten werden.

Ebenso bleiben alle Umkleide – und Duschräume, Vereinsheime wie auch Schützenheime bis auf Weiteres geschlossen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Sportverwaltung der Stadt Gifhorn wenden.