Gesetzesänderung bei Windenergie- und Solaranlagen – auch Vereine können profitieren

Wer in der Nähe von Windenergieanlagen und Solaranlagen auf Freiflächen wohnt, soll davon in Niedersachsen künftig finanziell profitieren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag vor kurzem beschlossen. Neben der Bürgerbeteiligung sieht das neue Gesetz auch kommunale Wind-Flächenziele sowie eine Akzeptanzabgabe vor, die die Anlagenbetreiber an die Kommunen zahlen müssen.

Bei der Beteiligung der Anwohner (und mögliche Sportvereine) geht es um Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die erst noch errichtet werden sollen. Die Vorhabenträger werden verpflichtet, den Anwohnern in einem Umkreis von 2,5 Kilometern ein Angebot zu machen. Für die Ausschüttung gibt es laut Energieministerium unterschiedliche Möglichkeiten, etwa niedrige Strompreise, Direktzahlungen oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften.

Im Schnitt sollen die Bürger so mit 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde berücksichtigt werden. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, sagte Energieminister Christian Meyer (Grüne).

Die Akzeptanzabgabe für die Kommunen soll 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde betragen. Laut Ministerium sind das rund 30 000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. Die Kommunen könnten mit dem Geld zum Beispiel einen kostenlosen Eintritt ins Freibad, die Stärkung des Nahverkehrs, ein Kulturfestival oder die Förderung sozialer Einrichtungen bezahlen, zählte Meyer auf.

Dr. Sören Hoffmann, Vorstandssprecher und Sportstättenbau-Referent im KSB Gifhorn hat sich für diese Regelung stark gemacht. Er hat im Vorfeld eine Reihe von Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Hubertus Heil (Bundesarbeitsminister und Abgeordneter für die Wahlkreise Gifhorn/Peine) geführt. „Wir möchten an dieser Stelle der Landesregierung unseren herzlichen Dank für die Gesetzesänderung aussprechen“.