Wichtige Termine und Aktuelles zum Sportstättenbau

Zu den Terminen für den Sportstättenbau 2024 gibt es folgende Regelungen:

  1. Standard-Anträge für das Jahr 2024: 

Wir erweitern die Antragsfrist auf den

30.09.2023 für Anträge über 25.000,00 Euro und den

30.11.2023 für Anträge unter 25.000,00 Euro.

 

  1. Sondermittel zu Maßnahmen der Energie-Einsparung für das Jahr 2023 und 2024:

Für die Anträge wird das bisherige Portal technische Erweiterungen ab 01.08.2023 erhalten.

 

Die Anträge können dann jederzeit bis zum 30.09.2024 im Sportstättenbauportal für 2024 bzw. 2025 gestellt werden. Die Bewilligung der Mittel erfolgt umgehend nach Prüfung der Unterlagen, so dass Maßnahmen dann sofort nach der Bewilligung sogar schon im Jahr 2023 durchgeführt werden könnten.

Bitte an das notwendige Beratungsgespräch denken! 

 

ACHTUNG: Für die Sonder-Mittel gilt, dass Bewilligungen so lange möglich sind, wie Mittel vorhanden sind.

(„Wer zu spät kommt, den bestraft die Absage“)

Wir werden alle Vereine per Info-Mail informieren, wenn die Mittel verbraucht sind und keine Anträge mehr möglich sind.

 

Die Fördermittel stehen für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

Alle baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung wie z.B.

  • Modernisierung LED Flutlicht und Innenbeleuchtung
  • Intelligente Lichtsteuerung
  • Dämmung Dach, Außen und Innenwand, Kellerdecke, Geschossdecke bzw. Bodenplatte
  • Regenerative Energieerzeugung (siehe auch LSB-Merkblatt -LINK s.u.)
    • PV Anlage mit bzw. ohne Batteriespeicher
    • Solarthermieanlage
    • Wärmepumpe
    • Fußbodenheizung und Heizkörper in Verbindung mit dem Einbau einer Wärmepumpe
  • Energiesparende Pumpentechnik
  • Fenster und Türenaustausch
  • Intelligente Heizungssteuerung in Abhängigkeit von Zeitplänen und Anwesenheit sowie zur Steuerung von Heizungssystemen, in denen Wärmepumpen mit konventionellen Heizungen kombiniert werden, um den Einsatz der Wärmepumpe zu optimieren
  • Wärmerückgewinnung aus Abwasser (z.B. Duschwasser)

Die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme müssen dabei mindestens 5.000 € betragen.

Investitionen, die ergänzend erforderlich sind (z.B. ein neuer Strom-Mast für Außen-LED-Licht) müssen getrennt beantragt werden.

  1. Strom-Mast: Antrag ist Standard-Antrag für die Erneuerung des Strom-Mastes.

Bitte an den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Synchronisation der Maßnahmen denken!

  1. LED-Einheit: Antrag ist Sondermittel-Antrag für die LED-Einheit, die auf dem Strom-Mast montiert wird.

 

Das Programm gilt für Modernisierungen. Folglich sind Neuanlagen mit dem Standard-Antrag zu beantragen (z.B. erstmalige Installation einer Flutlicht-Anlage für einen Sportplatz).

 

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind bei Baukosten ab 25.000 € nur mit bis zu 50 v.H. förderfähig, wenn diese im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurden!

 

Weitere Informationen gibt es unter diesem LINK:

https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/sportstaettenbau/hilfen-in-der-energiekrise/foerderung-baumassnahmen-zur-energieeinsparung

Für Fragen zur Vorgehensweise steht unser Vorstandsmitglied und Referent für die Sportstättenbauförderung, Dr. Sören Hoffmann, unter 0176 / 41 83 84 53 zur Verfügung.