Sportstättenförderung 2024

Die Antragsfrist endet am 15.09.2023 für das Jahr 2024. Für alle Anträge des Förderjahres 2024 haben wir für alle Vereine einen voll-digitalisierten Prozess umgesetzt.

 

Grundlage für jeden Antrag ist entweder ein  absolviertes Qualifix Seminar zur Sportstättenförderung oder ein Beratungsgespräch beim KreisSportBund mit dem Verantwortlichen für die Sportstättenförderung, Dr. Sören Hoffmann (0176 41 83 84 53).

 

Dieses Beratungsgespräch findet entweder telefonisch (auch als Telefonkonferenz) oder per Online-Meeting (Webinar) per microsoft teams statt. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch sollte der Verantwortliche im Vereindas notwendige Beratungsprotokoll von der Homepage des KSBper Download unter (Service/Download/Sportstättenbau/Z5 Beratungsprotokoll) ziehen und auf dem Rechner mit den bekannten Daten zum Projekt ausfüllen. Dieser Entwurf zum Beratungsprotokollist dann mit Terminwünschen für das Beratungsgesprächper Mail an s.hoffmann@ksb-gifhorn.de zu senden.

 

Nach dem durchgeführten Beratungsgespräch kann dannder Verein den Antrag mit den notwendigen Unterlagen zur Sportstättenförderung (notwendige Unterlagen für den Antrag werden als pdf-Dokument hochgeladen) im Portal des LandesSportBundes erstellen und absenden.

 

Alle weiteren Schritte (wie Auszahlung; Änderungsmitteilung; Verwendungsnachweis) laufen ab diesem Zeitpunkt nur noch elektronisch im Sportstättenportal des LandesSportBundes  und sind damit voll-digital.

 

Für Fragen rund um den Antrag gilt dann -wie immer- die

Nummer für Kummer 0176 / 41 83 84 53