Sportstätten- und Sportgeräteförderung des Landkreises Gifhorn

Antragsberechtigt sind u.a. Sportvereine und-verbände, die ihren Sitz im Landkreis Gifhorn haben, dem KreisSportBund Gifhorn als ordentliche Mitglieder angeschlossen – und als gemeinnützig anerkannt sind.

Wichtiges in Kürze: Fördergegenstände (siehe auch Ziffern 3 und 4 der Förderrichtlinie) sind Baumaßnahmen, die mit einer konkreten sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen, sowie förderfähige Ausgaben i. H. v. mindestens 5.000,- € brutto aufweisen und Sportgeräte und –ausrüstungen, die zur Durchführung des Sportbetriebes notwendig sind und einen Einzelwert in Höhe von mindestens 400,- € brutto aufweisen.

 

Bitte beachten Sie folgende Eingangsfristen (siehe auch Ziffern 6.1.2 und 6.2.2 der Förderrichtlinie):

o Baumaßnahmen Förderjahr 2022 bis spätestens zum 15.09.2021

o Sportgeräte und –ausrüstungen Förderjahr 2021 im laufenden Förderjahr bis spätestens zum 15.09.2021

 

Sie benötigen Hilfe oder haben noch Fragen? Wir helfen gerne!

Landkreis Gifhorn: Wiebke Ackermann – 05371-82 465 bzw. sportstaettenfoerderung@gifhorn.de

KreisSportBund Gifhorn: Martin Roth – 05371-6367490 oder m.roth@ksb-gifhorn.de

Detaillierte Infos und die entsprechenden Anträge finden Sie hier:

Richtlinie Sportstätten u. Sportgeräte des LK Gifhorns

Antrag Sportgeräteförderung Förderjahr 2021

Sportstättenförderung im Förderjahr 2022