Mit der am 4.3.2019 verabschiedeten „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ hat das Niedersächsische Landesministerium für Inneres und Sport den Weg freigemacht für ein zusätzliches 100 Mio. € – Paket zur Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2022.
Der „Löwenanteil“ von 80 Mio. € ist für kommunale Sportstätten vorgesehen, während für vereinseigene Sportstätten insgesamt 20 Mio. € beantragt werden können.
Schwerpunkte der Förderung kommunaler Sportstätten sollen für dieses Programm insbesondere die Sanierung von Multifunktionshallen und Hallenschwimmbäder sein.
In Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe möglich.
Laut Pressemitteilung des Ministeriums wird die Zuwendung des Landes an die Kommunen in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll mindestens 50 T € betragen. Demnach müsste das Mindestvolumen der Sanierungsmaßnahme 125 T € betragen.
Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung sogar bis zu 80% betragen. Maßgeblich ist die „Abweichung vom Vergleichswert“ der Steuereinnahmekraft der gemittelten letzten drei Jahre.
Natürlich gibt es auch Höchstgrenzen der Förderung. Maximal werden den Kommunen bei Sporthallen 400 T € und bei Hallenschwimmbädern 1 Mio. € als Zuwendung gewährt.
Kommunen oder deren Unternehmen müssen sich bei der Antragstellung unter Verwendung des so genannten „Antragsdeckblatts“ direkt an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wenden. Das Deckblatt enthält unter anderem eine Liste aller Unterlagen, die für den Antrag notwendig sind.
Die Antragstellung für unsere Sportvereine läuft wie gewohnt über den KreisSportBund Gifhorn analog zu der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.
Neben dem neuen Sportstättensanierungsprogramm werden Vereinssportstätten natürlich auch weiterhin aus der jährlichen Finanzhilfe des Landes Niedersachsen an den LandesSportBund gefördert.
Für die Vergabe der Mittel aus diesem „Extratopf“ in 2019 ist Eile geboten. Diese werden auf der Grundlage der bis zum 31. Mai 2019 vorliegenden Anträge vergeben.
Für die Jahre ab 2020 bis 2022 sind die Anträge bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.
“Wir wünschen uns, dass Kommunen und Sportvereine regen Gebrauch von dem leider nur befristeten Förderprogramm machen, um so die teilweise marode Infrastruktur der Sportstätten nachhaltig zu verbessern.
Ohne intakte Sportstätten kann kein Sport stattfinden!”, so Vorsitzender des KSB Gifhorn, Hans-Herbert Böhme