© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Inklusion im Sport

 

Im Dezember 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention. Damit wurden grundlegende Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Seit März 2009 gilt die Konvention verbindlich auch für Deutschland. In Artikel 30 (5) ist die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten („Inklusion im Sport“) festgeschrieben. Damit wurden entsprechende Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zu den Sportstätten, zu den Angeboten und deren (Weiter-) Entwicklung aufgezeigt.

Aktionspläne auf allen Ebenen sollen die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Sport unterstützen. Zahlreiche inklusive Projekte wurden inzwischen bundesweit gestartet.

 

Inklusion im Sport ist:

  • wenn Alle mitmachen können
  • wenn Keiner ausgeschlossen wird
  • wenn Unterschiedlichkeit kein Problem ist
  • wenn Anderssein normal ist

 

Den Ausbau von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten betrachten wir als Chance zur weiteren Profilbildung im Gifhorner Sport. Svenja Liermann steht Ihnen für dieses Thema als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weiterführende Informationen gibt es auch auf der barrierefreien Webseite des LSB Niedersachsen zur Teilhabe am Vereinssport.

 

Ansprechpartnerin

 

Svenja Liermann
05371 93774-13
s.liermann@ksb-gifhorn.de